Logo Logo Stadtgemeinde Oberndorf

Kurzzeitpflege

In den Seniorenwohnhäusern Bürmoos und Oberndorf sind einige Wohneinheiten für Kurzzeitpflege reserviert.

Die Kurzzeitpflege ist von mindestens 5 Tagen bis maximal 3 Monaten begrenzt und dient den pflegenden Angehörigen als Unterstützung bei eigener Krankheit oder für eine Auszeit. Zudem kann die Kurzzeitpflege als Überbrückung nach Krankenhausaufenthalten, bis die häusliche Versorgung geregelt ist, genutzt werden.

Während der Zeit bei uns nehmen Sie wie alle unsere Bewohnerinnen/Bewohner am Hausleben teil und erhalten die vereinbarte Betreuung und Pflege Ihren Bedürfnissen entsprechend.

Die Inanspruchnahme eines Kurzzeitpflegeplatzes ist unabhängig von einer Pflegegeldeinstufung. Die Kosten der Kurzzeitpflege sind selbst zu tragen – es bestehen aber Fördermöglichkeiten.

Das Land Salzburg gewährt z.B. für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt in einem Seniorenpflegeheim eine finanzielle Unterstützung. Dieser Zuschuss ist vom Einkommen unabhängig und  beträgt € 50,00 pro Tag. Der Zuschuss kann für maximal 14 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden.