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Verwaltungsgemeinschaft

Gut aufgehoben sein, sich wohlfühlen, seine eigenen vier Wände um sich haben, leben wie zu Hause – das ist unser Anliegen.

Die Gemeinde Bürmoos und die Stadtgemeinde Oberndorf sind Rechtsträger der beiden Seniorenwohnhäuser Bürmoos und Oberndorf. Zur Führung und zum Betrieb beider Seniorenwohnhäuser haben die beiden Gemeinden eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet. Betreiber ist im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft die Stadtgemeinde Oberndorf.

Zweck der Häuser ist die Abdeckung des regionalen Bedarfes an Seniorenwohnhausplätzen. Die nutzungsberechtigten Gemeinden sind Anthering, Bürmoos, Dorfbeuern, Göming, Lamprechtshausen, Nußdorf a. Haunsberg, Oberndorf und St. Georgen.

Die Verwaltungsgemeinschaft wurde zur Erreichung eines wirtschaftlich optimalen Ergebnisses im Sinne einer kostendeckenden Führung gebildet (sowohl unter betriebswirtschaftlichen als auch volkswirtschaftlichen Aspekten).

Im Sinne eines Gesamtkonzeptes und zur Schaffung einer regionalen Identität werden alle für eine regionale Seniorenbetreuung notwendigen Einrichtungen wie z.B. betreubares Wohnen, soziale Hilfsdienste, usw. eingebunden.

Wir wollen betagten, chronisch Langzeitkranken sowie geistig und körperlich behinderten Menschen ein zu Hause bieten.

Der Bewohnerin/dem Bewohner wird eine zeitgemäße Pflege und Betreuung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben geboten. Neben der Kurzzeitpflege (1-12 Wochen) bieten wir externen Mittagstisch und Animation im Rahmen einer Tagesbetreuung (insbesondere Gymnastik, Gedächtnistraining, Musik-, Tanz-, Bastel- und Kochgruppen, etc.) an. Diese Angebote können in Abstimmung mit der Einrichtung gegen Entgelt auch von Gästen genutzt werden.

Die beiden Seniorenwohnhäuser sind Begegnungszentren durch die Integration von externen gesellschaftlichen Aktivitäten.