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Ehrung "Ehrenzeichen in Gold"

Das Ehrenzeichen in Gold wird verliehen an Personen, die mindestens 15 Jahre hindurch die Funktion eines Gemeindevertreters  ausgeübt haben. 

Das Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze kann an Personen verliehen werden, die sich auf den Gebieten des öffentlichen Lebens durch ihre Leistungen besondere Verdienste erworben haben, z. B. bei der außerschulischen Jugenderziehung, als Funktionär in Vereinen, die nur für gemeinnützige Zwecke arbeiten, in Wohlfahrtsangelegenheiten, auf dem Werbesektor für das Ansehen der Gemeinde usw. Für Funktionäre von Vereinen ist eine mindestens 10jährige Tätigkeit als Obmann oder eine 15jährige, nicht unterbrochene Tätigkeit als sonstiger Funktionär bzw. eine 10jährige Tätigkeit in einer Überorganisation auf Landes- oder Bundesebene erforderlich. Es genügt aber nicht die bloße Ausübung einer Funktion, sondern es müssen während dieser Zeit durch überdurchschnittliche Leistungen besondere Verdienste erkennbar sein. Welche Stufe des Ehrenringes als Ehrenzeichen verliehen wird, richtet sich nach dem Grade der Verdienste des zu Beleihenden.

Das Ehrenzeichen der Stadtgemeinde Oberndorf stellt das Wappen von Oberndorf dar. Es ist aus Tombak massiv geprägt, echt feueremailliert, echt vergoldet, hochglanzpoliert. Das Wappen ist separat geprägt und feueremailliert auf die geprägte Unterlage aufgesetzt. Im oberen Teil sind die Worte „Gemeinde Oberndorf“, im unteren Teil das Wort „Ehrenzeichen“ angebracht. Der untere Teil des Wappens ist von einem Lorbeerkranz eingeschlossen, der den drei Stufen des Ehrenzeichens entsprechend vergoldet, versilbert oder in Bronze ausgeführt ist. Das Ehrenzeichen hat eine starke Broschierung mit Neusilbernadel und Drehsicherung.

Dazu wird eine Anstecknadel in gleicher Form, jedoch in kleiner Ausführung abgegeben. Es ist mit einer starken gerieften Nadel versehen. Das Ehrenzeichen und das Miniaturzeichen werden in einem gemeinsamen Etui überreicht.

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Forthuber Franz

Gendarmerie -Reyonsinspektior, Ehrung verliehen am 19.03.1976