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Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. im Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei unehelichen Kindern kann auf Wunsch am Standesamt eine gemeinsame Obsorgeerklärung der Eltern für das Kind erstellt werden, beide Elternteile müssen hierzu gleichzeitig anwesend sein. Die Erklärung der gemeinsamen Obsorge wird dann an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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