An-, Um- und Abmeldungen können im Meldeamt, Zimmer 1 vorgenommen werden.
Wenn Sie Ihren Wohnort innerhalb von Österreich wechseln, ist eine Abmeldung in der bisherigen Wohnsitzgemeinde nicht mehr nötig. Die Abmeldung erfolgt zeitgleich zur Anmeldung in der neuen Gemeinde.