Voraussetzung: Wohnsitz in einer der Gemeinden des Standesamtsverbandes (Bürmoos, Göming, Lamprechtshausen, Nußdorf, Oberndorf, St. Georgen)
Bitte mitbringen:
Geburtsurkunde des Ansuchenden
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter, bei nach dem 31.8.1983 Geborenen immer beide Nachweise der Eltern)
€ 45,40 in bar (gebührenfrei für Kinder unter 2 Jahren)
Nach Namensänderungen jeglicher Art bitte telefonische Auskunft einholen.
HELP.GV.AT - Informationen und Formulardownload