Bei Neuausstellung:
- alten Reisepass (bei Erstausstellung: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis)
- 1 biometrisches Passfoto
- € 75,90 (Bezahlung mit Erlagschein)
- Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung
Bei Namensänderung durch Heirat:
- Ausstellung eines neuen Reisepasses ist erforderlich
- Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passfoto