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Fakten zum vermeintlichen Veruntreuungsfall eines Mitarbeiters der Stadtgemeinde Oberndorf!

Veröffentlichungsdatum16.11.2022Lesedauer3 Minuten
Foto vom Rathaus

Liebe Oberndorferinnen, liebe Oberndorfer!

Mitte Oktober dieses Jahrs wurden die direkten Dienstvorgesetzten von einem Mitarbeiter der Finanzverwaltung der Stadtgemeinde Oberndorf darüber informiert, dass dieser ab 2014 Gelder der Stadtgemeinde Oberndorf vermeintlich veruntreut haben soll. Direkt Geschädigter ist nach aktuellem Ermittlungsstand alleine die Stadtgemeinde Oberndorf. Dem Mitarbeiter wurde nach Rücksprache mit dem Gemeindepersonalreferat des Landes Salzburg umgehend die Entlassung ausgesprochen. Ebenso wurde die Gemeindeaufsicht des Landes über das Geständnis des Mitarbeiters sowie über die Entlassung informiert. Diese Entlassung wurde im Weiteren von allen im Gemeindevorstand vertretenen politischen Fraktionen bestätigt.

Auslöser für die gegenständliche causa war laut aktuellem Kenntnisstand eine Sachverhaltsdarstellung einer Oberndorfer Wohnungseigentümergemeinschaft im August dieses Jahres an die Staatsanwaltschaft. Darin wird dem beschuldigten Mitarbeiter, der auch Hausverwalter dieser Wohnungseigentümergemeinschaft ist, vorgeworfen, dass dieser rechtswidriger Weise auf dem Hausverwaltungskonto Überweisungen getätigt und Gelder entnommen haben soll. Im Zuge des Verfahrens soll der Mann dann zugegeben haben, dass das besagte Geld nicht den Wohnungseigentümern gehöre, sondern dass es sich um, nach derzeitigem Ermittlungsstand, 40.130 Euro der Gemeinde handle, die er als Gemeindemitarbeiter widriger Weise auf dieses Konto überwiesen habe. 

Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue bzw. der Veruntreuung. Konkret geht es um widerrechtlich vorgenommene Überweisungen zum Nachteil der Stadtgemeinde Oberndorf. Die Stadtgemeinde Oberndorf hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen.

Wie hoch der genaue Schaden für die Stadtgemeinde ist, wird aktuell durch eine interne Überprüfung eruiert. 

Laut externen Experten wurden diese vermeintlich widerrechtlichen Überweisungen intern so geschickt abgewickelt, dass weder dem internen Kontrollsystem (IKS) der Gemeinde, dem politischen Gemeinde-Überprüfungsausschuss, noch den diversen Prüfern des Landes (Gemeindeaufsicht und Landesrechnungshof) Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind. Die Stadtgemeinde Oberndorf wurde durch die Gemeindeaufsicht des Landes Salzburg zuletzt im Juli 2017 geprüft. Auch der Landesrechnungshof hat 2017 bis 2018 die Stadtgemeinde überprüft und stellte – wie die Gemeindeaufsicht – diesbezüglich ebenso keine Unregelmäßigkeiten fest. Der Prüfzeitraum dieser beiden Landes-Überprüfungen fällt nach aktuellem Erkenntnisstand genau in den Zeitraum der vermeintlich getätigten Veruntreuung. 

Die Stadtgemeinde ist in der Aufarbeitung dieser Sachlage in enger Abstimmung mit dem Land Salzburg und der Staatsanwaltschaft. 

Aufarbeitung durch die Stadt Oberndorf und das Land Salzburg.

Durch den Bürgermeister wurde zudem ein externer Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Gemeindeaufsicht des Landes Salzburg und der Staatsanwaltschaft alle Gebühren- und Abgabenkonten auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen. Ebenso wird das interne Kontrollsystem (IKS) gemeinsam mit der für die Verrechnungssoftware zuständigen Softwarefirma überprüft und evaluiert. 

Darüber hinaus wurde eine neue Mitarbeiterin eingestellt, um die laufenden Gebührenvorschreibungen zu bearbeiten und auszustellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis, liebe Oberndorferinnen und Oberndorfer, dass sich die eine oder andere Vorschreibung aktuell etwas verspäten kann. 

Als Bürgermeister hat die lückenlose Aufarbeitung durch den externen Wirtschaftsprüfer, das Land Salzburg und die Staatsanwaltschaft höchste Priorität. Gleichzeitig erwarte ich mir einen Ersatz des Schadens, weshalb sich die Stadtgemeinde als Geschädigter dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat. Darüber hinaus ist für mich eine transparente Information (über das was wir in Absprache mit der Staatsanwaltschaft öffentlich sagen dürfen, um das Ermittlungsverfahren nicht zu behindern) an Sie, liebe Oberndorferinnen und Oberndorfer, selbstverständlich!

Oberndorf hat mit gutem Krisenmanagement viele Herausforderungen bestmöglich gemeistert!

Wir werden diese unerfreuliche causa lückenlos aufarbeiten und gestärkt daraus hervorgehen. Vielen Dank allen Mitarbeiter:innen der Stadtgemeinde sowie allen Mandatar:innen aller politischen Fraktionen für den starken Zusammenhalt!


Liebe Grüße

Ihr/Euer Bürgermeister

Georg Djundja