Eine Bauverhandlung ist ein behördlicher Termin im Zuge eines Bauverfahrens, bei dem das geplante Bauvorhaben vor Ort geprüft und mit allen Beteiligten besprochen wird.
Ziel: Wahrung der Interessen aller Parteien und rechtliche Absicherung des Bauverfahrens.
Teilnehmer: Antragsteller (Bauwerber), Parteien mit berechtigtem Interesse (z. B. Nachbarn).
Ablauf: Vorstellung des geplanten Bauprojekts durch den Antragsteller oder dessen Vertreter. Möglichkeit für Parteien, Einwände oder Anmerkungen vorzubringen. Diskussion und Klärung offener Fragen.