Wappen Stadtgemeinde Oberndorf Logo Stadtgemeinde Oberndorf  

Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis, Ausländer Reisepass
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Sterbefallanzeige (Sprengelarzt oder Krankenhausleiter)
Es fallen derzeit EUR 17,40 an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden an.

Zuständig

Spöcklberger Stefan
Kontaktdaten von Stefan Spöcklberger
FunktionStandesamt
NameStefan Spöcklberger
Telefon+43 6272 4225 12
Faxnummer+43 6272 4225 14
E-Mailstandesamt@oberndorf.salzburg.at
BüroEG, Zi. 5