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Anzeige einer Geburt
Wird bei einer Geburt üblicherweise von der Hebamme oder vom Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
Geburtsurkunden der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Heiratsurkunde der Eltern
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Vaterschaftsanerkennung (bei nicht ehelicher Geburt), persönliche Anwesenheit des Vaters erforderlich mit seiner Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (Ausländer Reisepass o.ä.)
(gebührenfrei)
Zuständig
Kontaktdaten von Stefan Spöcklberger
Funktion
Standesamt
Name
Stefan Spöcklberger
Telefon
+43 6272 4225 12
Faxnummer
+43 6272 4225 14
E-Mail
standesamt@oberndorf.salzburg.at
Büro
EG, Zi. 5