Anzeige der Geburt
Die Anzeige der Geburt wird bei einer Geburt üblicherweise von der Hebamme oder vom Arzt erstattet.
Beurkundung der Geburt (gebührenfrei)
Idealerweise lassen die Eltern ihre Personenstandsdaten bereits vor der Geburt im Zentralen Personenstandsregister erfassen. (gebührenfrei)
Sind Ihre Personenstandsdaten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst, ersetzt dies die Urkundenvorlage!
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihr Standesamt!
Andernfalls sind folgende Urkunden sind Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Reisepass/Personalausweis
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde der Vorehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe)
- Wenn die Eltern nicht verheiratet sind: Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung (gebührenfrei)
Die Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Die persönliche Anwesenheit des Vaters ist notwendig
Erforderliche Dokumente: Reisepass, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
Eine Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind.
Ohne eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung hat der Vater keine rechtliche Beziehung zu seinem Kind.
Weitere Informationen: Siehe Obsorge
Nähere Informationen hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes/3/1/1/Seite.082400.html