Wird bei einer Geburt üblicherweise von der Hebamme oder vom Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
- Vaterschaftsanerkennung (bei nicht ehelicher Geburt), persönliche Anwesenheit des Vaters erforderlich mit seiner Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (Ausländer Reisepass o.ä.)
(gebührenfrei)
Vaterschaftsanerkennung:
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist wichtig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind.
Ohne eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung hat der Vater in diesen Fällen keine rechtliche Beziehung zu seinem Kind.
Nähere Informationen hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes/3/1/1/Seite.082400.html
Sind jedoch Ihre Personenstandsdaten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst, ersetzt dies die Urkundenvorlage!
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihr Standesamt!