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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Geburt üblicherweise von der Hebamme oder vom Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
  • Vaterschaftsanerkennung (bei nicht ehelicher Geburt), persönliche Anwesenheit des Vaters erforderlich mit seiner Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (Ausländer Reisepass o.ä.)
(gebührenfrei)

Zuständig

Spöcklberger Stefan
Kontaktdaten von Stefan Spöcklberger
FunktionStandesamt
NameStefan Spöcklberger
Telefon+43 6272 4225 12
Faxnummer+43 6272 4225 14
E-Mailstandesamt@oberndorf.salzburg.at
BüroEG, Zi. 5