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Übersicht Ehrungen

  • Ehrung "Bürgermedaille"

    Die Bürgermedaille wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich mit ihren Leistungen um die Stadtgemeinde Oberndorf bei Salzburg in hervorragender Weise verdient gemacht haben ihrer Bürgerschaft gedient oder außergewöhnlichen Bürgersinn bewiesen haben. Die Bürgermedaille darf nur vom Geehrten getragen werden. Das Eigentum an der Bürgermedaille ist vererblich. Die Erben sollen sie achten und verwahren, sie dürfen die Auszeichnung aber selbst nicht tragen.

    Die Bürgermedaille ist in Silber geprägt und hat einen Durchmesser von ca. 40 mm. Sie trägt auf einer Seite neben dem Stadtgemeindewappen die Umschrift „Für besondere Verdienste – Stadtgemeinde Oberndorf bei Salzburg – Bürgermedaille“. Die andere Seite der Medaille zeigt eine künstlerische Darstellung der Stille-Nacht-Kapelle und des Wasserturms. Alle Medaillen sind mit einem blau/weiß/roten Band sowie mit einer Ansteckvorrichtung versehen. Dem durch die Bürgermedaille Geehrten wird zusätzlich ein verkleinertes Abbild mit Ansteckvorrichtung überreicht.

  • Ehrung "Ehrenbürgerschaft"

    Die Ehrenbürgerschaft der Stadtgemeinde Oberndorf wird an Personen verliehen für außergewöhnliche Leistungen, die für die Gemeinde von Bedeutung sind, oder ausnahmsweise auch für die außergewöhnliche Förderung solcher Leistungen.

  • Ehrung "Ehrendiplom"

    Das Ehrendiplom wird hauptsächlich an Vereine verliehen, wenn sie eine weit über den Rahmen der Gemeinde hinausreichende Leistung erbringen, die für die Stadtgemeinde Oberndorf eine große Werbung bedeuten, oder anlässlich eines Bestandsjubiläums (mindestens 25 Jahre) oder wenn ein Verein eine besondere Leistung vollbringt, die von den Mitgliedern einen außergewöhnlich hohen Einsatz erfordert. Das Ehrendiplom kann auch an Einzelpersonen verliehen werden, wenn eine Leistung vorliegt, die für die Verleihung einer anderen Auszeichnung die Erfordernisse nicht erbringt.

  • Ehrung "Ehrenring in Gold"

    Der Ehrenring in Gold wird verliehen an Personen, die mindestens 20 Jahre hindurch die Funktion eines Gemeindevertreters ausgeübt haben (nach Ablauf der Frist). Der Ehrenring in Gold kann ausnahmsweise auch vor dieser Frist verliehen werden, wenn besondere Verdienste vorliegen. Der Ehrenring in Gold kann auch an Personen verliehen werden, sofern sie außergewöhnliche Leistungen für die Stadtgemeinde Oberndorf erbracht haben.

    Der Ehrenring der Stadtgemeinde Oberndorf ist ein Ring in 14 Karat Gold bzw. massivem Silber, seitwärts ist ein Lorbeerzweig aufgelötet. Der Stein ist ein echter Rauchquarz, auf diesem ist das Wappen von Oberndorf in Gold bzw. Silber plastisch gearbeitet aufgesetzt. Der ganze Ring ist poliert, nur die Seitenteile sind matt.

  • Ehrung "Ehrenring in Silber"

    Der Ehrenring in Silber kann verliehen werden an Personen, die sich durch besondere Leistungen auf den Gebieten des öffentlichen Lebens Verdienste erworben oder durch ihr Wirken und ihren uneigennützigen persönlichen Einsatz in und außerhalb der Stadtgemeinde Oberndorf für das Ansehen der Gemeinde außergewöhnlich viel beitragen bzw. beigetragen haben. 

    Der Ehrenring der Stadtgemeinde Oberndorf ist ein Ring in 14 Karat Gold bzw. massivem Silber, seitwärts ist ein Lorbeerzweig aufgelötet. Der Stein ist ein echter Rauchquarz, auf diesem ist das Wappen von Oberndorf in Gold bzw. Silber plastisch gearbeitet aufgesetzt. Der ganze Ring ist poliert, nur die Seitenteile sind matt.

  • Ehrung "Ehrenzeichen in Bronze"

    Das Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze kann an Personen verliehen werden, die sich auf den Gebieten des öffentlichen Lebens durch ihre Leistungen besondere Verdienste erworben haben, z. B. bei der außerschulischen Jugenderziehung, als Funktionär in Vereinen, die nur für gemeinnützige Zwecke arbeiten, in Wohlfahrtsangelegenheiten, auf dem Werbesektor für das Ansehen der Gemeinde usw. Für Funktionäre von Vereinen ist eine mindestens 10jährige Tätigkeit als Obmann oder eine 15jährige, nicht unterbrochene Tätigkeit als sonstiger Funktionär bzw. eine 10jährige Tätigkeit in einer Überorganisation auf Landes- oder Bundesebene erforderlich. Es genügt aber nicht die bloße Ausübung einer Funktion, sondern es müssen während dieser Zeit durch überdurchschnittliche Leistungen besondere Verdienste erkennbar sein. Welche Stufe des Ehrenringes als Ehrenzeichen verliehen wird, richtet sich nach dem Grade der Verdienste des zu Beleihenden.

    Das Ehrenzeichen der Stadtgemeinde Oberndorf stellt das Wappen von Oberndorf dar. Es ist aus Tombak massiv geprägt, echt feueremailliert, echt vergoldet, hochglanzpoliert. Das Wappen ist separat geprägt und feueremailliert auf die geprägte Unterlage aufgesetzt. Im oberen Teil sind die Worte „Gemeinde Oberndorf“, im unteren Teil das Wort „Ehrenzeichen“ angebracht. Der untere Teil des Wappens ist von einem Lorbeerkranz eingeschlossen, der den drei Stufen des Ehrenzeichens entsprechend vergoldet, versilbert oder in Bronze ausgeführt ist. Das Ehrenzeichen hat eine starke Broschierung mit Neusilbernadel und Drehsicherung.

    Dazu wird eine Anstecknadel in gleicher Form, jedoch in kleiner Ausführung abgegeben. Es ist mit einer starken gerieften Nadel versehen. Das Ehrenzeichen und das Miniaturzeichen werden in einem gemeinsamen Etui überreicht.

  • Ehrung "Ehrenzeichen in Gold"

    Das Ehrenzeichen in Gold wird verliehen an Personen, die mindestens 15 Jahre hindurch die Funktion eines Gemeindevertreters  ausgeübt haben. 

    Das Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze kann an Personen verliehen werden, die sich auf den Gebieten des öffentlichen Lebens durch ihre Leistungen besondere Verdienste erworben haben, z. B. bei der außerschulischen Jugenderziehung, als Funktionär in Vereinen, die nur für gemeinnützige Zwecke arbeiten, in Wohlfahrtsangelegenheiten, auf dem Werbesektor für das Ansehen der Gemeinde usw. Für Funktionäre von Vereinen ist eine mindestens 10jährige Tätigkeit als Obmann oder eine 15jährige, nicht unterbrochene Tätigkeit als sonstiger Funktionär bzw. eine 10jährige Tätigkeit in einer Überorganisation auf Landes- oder Bundesebene erforderlich. Es genügt aber nicht die bloße Ausübung einer Funktion, sondern es müssen während dieser Zeit durch überdurchschnittliche Leistungen besondere Verdienste erkennbar sein. Welche Stufe des Ehrenringes als Ehrenzeichen verliehen wird, richtet sich nach dem Grade der Verdienste des zu Beleihenden.

    Das Ehrenzeichen der Stadtgemeinde Oberndorf stellt das Wappen von Oberndorf dar. Es ist aus Tombak massiv geprägt, echt feueremailliert, echt vergoldet, hochglanzpoliert. Das Wappen ist separat geprägt und feueremailliert auf die geprägte Unterlage aufgesetzt. Im oberen Teil sind die Worte „Gemeinde Oberndorf“, im unteren Teil das Wort „Ehrenzeichen“ angebracht. Der untere Teil des Wappens ist von einem Lorbeerkranz eingeschlossen, der den drei Stufen des Ehrenzeichens entsprechend vergoldet, versilbert oder in Bronze ausgeführt ist. Das Ehrenzeichen hat eine starke Broschierung mit Neusilbernadel und Drehsicherung.

    Dazu wird eine Anstecknadel in gleicher Form, jedoch in kleiner Ausführung abgegeben. Es ist mit einer starken gerieften Nadel versehen. Das Ehrenzeichen und das Miniaturzeichen werden in einem gemeinsamen Etui überreicht.

  • Ehrung "Ehrenzeichen in Silber"

    Das Ehrenzeichen in Silber wird verliehen an Personen, die mindestens 10 Jahre hindurch die Funktion eines Gemeindevertreters ausgeübt haben.

    Das Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze kann an Personen verliehen werden, die sich auf den Gebieten des öffentlichen Lebens durch ihre Leistungen besondere Verdienste erworben haben, z. B. bei der außerschulischen Jugenderziehung, als Funktionär in Vereinen, die nur für gemeinnützige Zwecke arbeiten, in Wohlfahrtsangelegenheiten, auf dem Werbesektor für das Ansehen der Gemeinde usw. Für Funktionäre von Vereinen ist eine mindestens 10jährige Tätigkeit als Obmann oder eine 15jährige, nicht unterbrochene Tätigkeit als sonstiger Funktionär bzw. eine 10jährige Tätigkeit in einer Überorganisation auf Landes- oder Bundesebene erforderlich. Es genügt aber nicht die bloße Ausübung einer Funktion, sondern es müssen während dieser Zeit durch überdurchschnittliche Leistungen besondere Verdienste erkennbar sein. Welche Stufe des Ehrenringes als Ehrenzeichen verliehen wird, richtet sich nach dem Grade der Verdienste des zu Beleihenden.

    Das Ehrenzeichen der Stadtgemeinde Oberndorf stellt das Wappen von Oberndorf dar. Es ist aus Tombak massiv geprägt, echt feueremailliert, echt vergoldet, hochglanzpoliert. Das Wappen ist separat geprägt und feueremailliert auf die geprägte Unterlage aufgesetzt. Im oberen Teil sind die Worte „Gemeinde Oberndorf“, im unteren Teil das Wort „Ehrenzeichen“ angebracht. Der untere Teil des Wappens ist von einem Lorbeerkranz eingeschlossen, der den drei Stufen des Ehrenzeichens entsprechend vergoldet, versilbert oder in Bronze ausgeführt ist. Das Ehrenzeichen hat eine starke Broschierung mit Neusilbernadel und Drehsicherung.

    Dazu wird eine Anstecknadel in gleicher Form, jedoch in kleiner Ausführung abgegeben. Es ist mit einer starken gerieften Nadel versehen. Das Ehrenzeichen und das Miniaturzeichen werden in einem gemeinsamen Etui überreicht.

  • Ehrung "Wappenmedaille in Bronze"

    Die Wappenmedaille in Bronze kann verliehen werden an Personen, die mindestens 5 Jahre hindurch für Oberndorf und darüber hinausgehend außergewöhnliche Leistungen im kulturellen oder schulischen Bereich erbracht haben. 

    Die Wappenmedaille der Stadtgemeinde Oberndorf stellt das Wappen von Oberndorf dar. Es ist aus Tombak massiv geprägt, echt feueremailliert, echt vergoldet, hochglanzpoliert. Das Wappen ist separat geprägt und feueremailliert auf die geprägte Unterlage aufgesetzt. Im oberen Teil sind die Worte „Gemeinde Oberndorf“, im unteren Teil das Wort „Wappenmedaille“ angebracht. Der untere Teil des Wappens ist von einem Lorbeerkranz eingeschlossen, der den drei Stufen der Wappenmedaille entsprechend vergoldet, versilbert oder in Bronze ausgeführt ist. Auf der Rückseite sind die Stille-Nacht-Gedächtniskapelle und der Wasserturm aufgeprägt. 

    Dazu wird eine Anstecknadel in gleicher Form, jedoch in kleiner Ausführung abgegeben. Sie ist mit einer starken, gerieften Nadel versehen. Die Wappenmedaille und das Miniaturzeichen werden in einem gemeinsamen Etui überreicht.

  • Ehrung "Wappenmedaille in Gold"

    Die Wappenmedaille in Gold kann verliehen werden an Personen, die mindestens 15 Jahre hindurch für Oberndorf und darüber hinausgehend außergewöhnliche Leistungen im kulturellen oder schulischen Bereich erbracht haben.

    Die Wappenmedaille der Stadtgemeinde Oberndorf stellt das Wappen von Oberndorf dar. Es ist aus Tombak massiv geprägt, echt feueremailliert, echt vergoldet, hochglanzpoliert. Das Wappen ist separat geprägt und feueremailliert auf die geprägte Unterlage aufgesetzt. Im oberen Teil sind die Worte „Gemeinde Oberndorf“, im unteren Teil das Wort „Wappenmedaille“ angebracht. Der untere Teil des Wappens ist von einem Lorbeerkranz eingeschlossen, der den drei Stufen der Wappenmedaille entsprechend vergoldet, versilbert oder in Bronze ausgeführt ist. Auf der Rückseite sind die Stille-Nacht-Gedächtniskapelle und der Wasserturm aufgeprägt. 

    Dazu wird eine Anstecknadel in gleicher Form, jedoch in kleiner Ausführung abgegeben. Sie ist mit einer starken, gerieften Nadel versehen. Die Wappenmedaille und das Miniaturzeichen werden in einem gemeinsamen Etui überreicht.

  • Ehrung "Wappenmedaille in Silber"

    Die Wappenmedaille in Silber kann verliehen werden an Personen, die mindestens 10 Jahre hindurch für Oberndorf und darüber hinausgehend außergewöhnliche Leistungen im kulturellen oder schulischen Bereich erbracht haben.

    Die Wappenmedaille der Stadtgemeinde Oberndorf stellt das Wappen von Oberndorf dar. Es ist aus Tombak massiv geprägt, echt feueremailliert, echt vergoldet, hochglanzpoliert. Das Wappen ist separat geprägt und feueremailliert auf die geprägte Unterlage aufgesetzt. Im oberen Teil sind die Worte „Gemeinde Oberndorf“, im unteren Teil das Wort „Wappenmedaille“ angebracht. Der untere Teil des Wappens ist von einem Lorbeerkranz eingeschlossen, der den drei Stufen der Wappenmedaille entsprechend vergoldet, versilbert oder in Bronze ausgeführt ist. Auf der Rückseite sind die Stille-Nacht-Gedächtniskapelle und der Wasserturm aufgeprägt. 

    Dazu wird eine Anstecknadel in gleicher Form, jedoch in kleiner Ausführung abgegeben. Sie ist mit einer starken, gerieften Nadel versehen. Die Wappenmedaille und das Miniaturzeichen werden in einem gemeinsamen Etui überreicht.