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Impressum

Offenlegung gem. § 13 AVG bzw. § 86b BAO, allg. Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber u. Herausgeber: Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg.
Ansprechperson: Sandra Eder
Adresse: 5110 Oberndorf b. Sbg., Färberstraße 4
Telefon: 06272-4225-0, Fax: 06272-4225-14
DVR-Nummer der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg.: 0090620

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Die Homepage der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste an.

stadtgemeinde@oberndorf.salzburg.at

2. Kundmachung gem. § 13 AVG bzw. § 86b BAO

Schreiben an die Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. richten Sie bitte an die oa. Adresse. Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 06272-4225-14. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 06272-4225-0 während der Amtsstunden gerne zur Verfügung.

Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte unsere offizielle E-Mailadresse: stadtgemeinde@oberndorf.salzburg.at.

Für die elektronische Kommunikation können folgende Formate verwendet werden:

  • Text
    ASCII text/plain *.TXT
  • Dokument
    PDF application/pdf *.PDF
    RTF application/rtf *.RTF
    MS Office Word application/msword *.DOC *.DOCX
    MS Office Excel application/msexcel *.XLS *.XSLX
  • Grafik
    GIF image/gif *.GIF
    JPEG image/jpeg *.JPG *.JPEG
    BMP image/bmp *.BMP
  • HTML
    HTML text/html *.HTM *.HTML
  • Komprimierung
    ZIP application/zip *.ZIP *.7z

Amtsstunden bitte se. Stadtamt -> Amtszeiten & Mitarbeiter

Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen zu diesen Zeiten zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.

Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbringen gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt!

Anbringen, die mittels E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. zu übermitteln. Die Bearbeitung von Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Stadtgemeinde übermittelt werden, insbesondere im Fall der Abwesenheit der betroffenen Person, ist nicht sichergestellt.

 Amtsstunden

 
Montag

7.00-12.30 Uhr und 13.00-14.30 Uhr

Dienstag

7.00-12.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr

Mittwoch

7.00-12.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr

Donnerstag

7.00-12.30 Uhr und 13.30-18.30 Uhr

Freitag

7.00-12.30 Uhr

davon abweichend gilt:

24. Dezember, 31. Dezember,

Karfreitag,

sowie an gesetzlichen Feiertagen

Keine Amtsstunden

Faschingsdienstag

7.00-12.30 Uhr

Parteienverkehr

Montag

7.00-12.30 Uhr

Dienstag

7.00-12.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr

Mittwoch

7.00-12.30 Uhr

Donnerstag

9.00-12.30 Uhr und 13.30-18.30 Uhr

Freitag

7.00-12.30 Uhr

Der Einlaufkasten wird täglich (ausgenommen samstags, sonntags und feiertags) um 7.00 Uhr entleert und gelten Anbringen erst mit diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

Der Bürgermeister

Bildnachweise

Falls nicht anders angegeben, Fotos von Hermann Hermeter oder Agentur Klartext.

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Information gem. § 1a E-Government-Gesetz 

Die Stadtgemeinde Oberndorf stellt ab 02.01.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Stadtgemeinde Oberndorf, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.

  •  Elektronische Antragstellung: Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Stadtgemeinde Oberndorf auf ihrer Website unter www.oberndorf.salzburg.at Online-Formulare zur Verfügung.
  • Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller*innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.
  • Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Stadtgemeinde Oberndorf erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.
  • Zulässige Dateiformate siehe obige Tabelle (Punkt 2.)

SNAG - Registrierungsnummern

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