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Offenlegung gem. § 13 AVG bzw. § 86b BAO, allg. Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienGMedieninhaber u. Herausgeber: Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg.Ansprechperson: Sandra EderAdresse: 5110 Oberndorf b. Sbg., Färberstraße 4Telefon: 06272-4225-0, Fax: 06272-4225-14DVR-Nummer der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg.: 0090620Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:
Die Homepage der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste an.
stadtgemeinde@oberndorf.salzburg.at2. Kundmachung gem. § 13 AVG bzw. § 86b BAO
Schreiben an die Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. richten Sie bitte an die oa. Adresse. Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 06272-4225-14. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 06272-4225-0 während der Amtsstunden gerne zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte unsere offizielle E-Mailadresse: stadtgemeinde@oberndorf.salzburg.at.
Für die elektronische Kommunikation können folgende Formate verwendet werden:
Amtsstunden bitte se. Stadtamt -> Amtszeiten & Mitarbeiter
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen zu diesen Zeiten zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbringen gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt!
Anbringen, die mittels E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. zu übermitteln. Die Bearbeitung von Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Stadtgemeinde übermittelt werden, insbesondere im Fall der Abwesenheit der betroffenen Person, ist nicht sichergestellt.
Amtsstunden
7.00-12.30 Uhr und 13.00-14.30 Uhr
Dienstag
7.00-12.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
7.00-12.30 Uhr und 13.30-18.30 Uhr
Freitag
7.00-12.30 Uhr
davon abweichend gilt:
24. Dezember, 31. Dezember,
Karfreitag,
sowie an gesetzlichen Feiertagen
Keine Amtsstunden
Faschingsdienstag
Parteienverkehr
Montag
9.00-12.30 Uhr und 13.30-18.30 Uhr
Der Einlaufkasten wird täglich (ausgenommen samstags, sonntags und feiertags) um 7.00 Uhr entleert und gelten Anbringen erst mit diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
3. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Oberndorf b. Sbg. keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.
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Falls nicht anders angegeben, Fotos von Hermann Hermeter oder Agentur Klartext.
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Die Stadtgemeinde Oberndorf stellt ab 02.01.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Stadtgemeinde Oberndorf, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.
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