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Anmeldung Traditionsmärkte

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Zugelassene Marktgegenstände

-       Lebensmittel und verkaufsfertige Lebensmittel, wie z.B. Obst, Gemüse, Fleischwaren, Geflügel, Fisch, Brot, Backwaren, Teeprodukte, Milchprodukte, Speisepilze, Honig, Teigwaren, Gewürze, Süßwaren;

-       Reformprodukte, wie z.B. Früchtewürfel, Soja- oder Ginsengprodukte;

-       Spielwaren; Textilien, wie z.B. Kleidung und Haushaltstextilien;

-       Kunsthandwerk; Körperpflegeprodukte;

-       Blumen und gärtnerische Erzeugnisse, einschließlich Gestecke und Kerzen;

-       Haushaltswaren, wie z.B. Reinigungsmittel, Kochutensilien.

Voraussetzungen


-       Der Verkaufsstand ist an beiden Tagen über die gesamte Marktzeit offen zu halten

-       Aufbau- und Abbau ist nur an Markttagen gestattet (Sondergenehmigung durch Stadtgemeinde möglich)

-       Standgebühr: EUR 4,80 pro Laufmeter und Tag. Diese ist am ersten Markttag für beide Tage bei der Marktaufsicht zu entrichten.

-       Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Untervermietung des Standplatzes ist nicht gestattet.

-       Die Vergabe von Marktstandflächen erfolgt durch marktaufsichtliche Zuweisung.

-       Anmeldung bis 2 Wochen vor Marktbeginn zwingend nötig. Ansonsten wird keine Standfläche zugewiesen.

-       Marktstände und sonstige Marktflächen sind sauber zu halten. Der durch die Tätigkeit entstandene Abfall ist selbst zu beseitigen. (Abfallbehältnisse werden zur Verfügung gestellt)
 

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      Information zur Anmeldung

      Diese Anmeldung ist verbindlich.

      Marktgebühren belaufen sich gemäß Haushaltsbeschluss 2026 auf EUR 4,80 pro Laufmeter und Tag.

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