Grundsätzlich liegt eine Bewilligungspflicht vor. Für die Anbringung auf oder an bestehenden Bauten benötigen Solaranlagen/Photovoltaikanlagen keiner Bewilligung, wenn die Anlage in Dach- oder Wandflächen von Bauten eingefügt wird; die Anlage auf geneigten Dächern in einem Abstand bis höchstens 30 cm, im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen, angebracht wird und die gegebene Höchsthöhe (First udgl) des Daches nicht überschritten wird; die Anlage auf Flachdächern zumindest 1 m zurückversetzt vom aufgehenden Mauerwerk angebracht wird und ihre Höhe lotrecht zum Flachdach 1 m nicht übersteigt oder die Anlage an Wandflächen oder Geländern von Balkonen, Terrassen oder Brüstungen udgl in einem Abstand bis höchstens 30 cm angebracht wird.
Es wird eine Abstimmung mit dem Bauamt empfohlen.